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Stellungnahme zur Absenkung der Kinderaltersgrenze bei familienpolitischer Teilzeit

Veröffentlicht am: 06.07.2026

Mit Wirkung zum 1. September 2027 soll die Kindesaltersgrenze für die familienpolitische Teilzeit bzw.
Beurlaubung nach dem Bayerischen Beamtengesetz (Art. 89 BayBG) von bislang 18 Jahren auf 14 Jahre
abgesenkt werden. Unsere Kritikpunkte und Forderungen dazu, in dieser Stellungnahme.

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